Duale Zustellung

Empfang von Schriftstücken der Gemeinde in digitaler Form


Ab Juli 2025 bietet die Marktgemeinde Natternbach die Möglichkeit der Dualen Zustellung an.

Duale Zustellung bedeutet, dass Schreiben der Gemeinde entweder in Ihren Elektronischen Postkorb, per E-Mail oder, wie bisher, postalisch verschickt werden.

In der ersten Phase werden primär die quartalsmäßige Vorschreibung der Gemeindeabgaben und die Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt. In weiterer Folge wird unser Angebot auch auf andere Aussendungen erweitert.


Wie funktioniert die Duale Zustellung?

  • Wenn Sie über die ID Austria verfügen und in der App „Digitales Amt“ den Elektronischen Postkorb aktiviert haben, werden Ihnen die Schriftstücke der Gemeinde automatisch dort zugestellt. 
  • Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse bekanntgeben, erhalten Sie per E-Mail einen passwortgeschützten Link („Briefbutler“) und Sie können die Schriftstücke damit ganz einfach abrufen. Wichtig: Bitte teilen Sie uns eine Änderung der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse unbedingt gleich mit!
  • All jene, die uns keine E-Mail-Adresse bekanntgeben, bekommen die Schriftstücke der Gemeinde weiterhin wie gewohnt in Papierform.


Was ist zu tun?

  • Wenn Sie Ihren Elektronischen Postkorb nutzen, ist keine weitere Meldung an uns erforderlich

Für die Zustellung per E-Mail ist das Einverständnis des Empfängers notwendig.

Füllen Sie dafür einfach die Zustimmungserklärung aus:

Einwilligungserklärung der dualen Zustellung

Die Zustimmungserklärung liegt auch am Marktgemeindeamt Natternbach zum Ausfüllen bereit!


Retournierung der Zustimmungserklärung:

per Mail: gemeinde@natternbach.ooe.gv.at

per Post: Kirchenplatz 6, 4723 Natternbach

persönliche Abgabe am Marktgemeindeamt Natternbach


Die elektronische Zustellung ist und bleibt für die Bürger kostenlos. Ihr Einverständnis kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

  


14.05.2025