MELDEWESEN - An-, Um- und Abmeldungen

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Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes, egal ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz handelt, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldezettel-Formular ausgefüllt und unterschrieben von der Unterkunftsgeberin bzw. dem Unterkunftsgeber und dem Meldepflichtigen
  • Reisepass/Personalausweis

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Bei einer An- bzw. Ummeldung müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in der sich der neue Wohnsitz befindet.

Bei einer Abmeldung muss das ausgefüllte Meldezettelformular ebenso im Original vorliegen. Die meldepflichtige Person hat dieses zu unterschreiben, ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt werden, ebenfalls ist ein Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis) vorzulegen.

Eine Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftsgebers ist bei einer Abmeldung nicht notwendig. 

Eine Abmeldung im Zuge einer Hauptwohnsitz-Ummeldung innerhalb von Österreich wird vom Meldeamt des neuen Hauptwohnsitzes durchgeführt, Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden.

Eine An-, Um- oder Abmeldung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen.

Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil z.B. die oder der Meldepflichtige nicht mehr gegenwärtig ist, kann die betroffene Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber bzw. Hauptmieterin oder Hauptmieter eine amtliche Abmeldung einleiten. 

Dieses Verfahren erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen, da das Meldeamt die Angelegenheit überprüfen muss und der Betroffenen oder dem Betroffenen eine Frist eingeräumt wird, sich abzumelden oder das Gegenteil zu beweisen.

Eine vereinfachte Abmeldung aufgrund mündlicher Information des Unterkunftgebers, etwa da sich die Person schon länger nicht mehr an der Adresse aufhält und Österreich freiwillig verlassen hat, ist nicht möglich!

Eine korrekte An-, Um- bzw. Abmeldung ist verpflichtend und wird bei Unterlassung mit einer Verwaltungsstrafe bestraft.

Wussten Sie schon: Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen.
Genaue Informationen dazu finden Sie auf: Meldewesen (oesterreich.gv.at)

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Bürgerservicemitarbeiterinnen gerne weiter. 

Meldezettel

15.05.2025