Eine Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person, auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist, neben dem persönlichen Erscheinen, die Mitnahme eines behördlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:
- Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz
- Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
- Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz
- Strafregisterbescheinigung „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ gem. § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz
Gebühren:
- Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung 26 Euro
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge 29 Euro
- Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung 29 Euro
- Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen 29 Euro
Bitte beachten Sie:
Werden mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt, ist die Gebühr auch mehrfach zu entrichten.
Beispiel: Es wird gleichzeitig eine gewöhnliche Strafregisterbescheinigung und eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragt. Für die Beantragung der gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung ist eine Gebühr von 26 Euro und für die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ eine Gebühr von 29 Euro – sohin gesamt 55 Euro – zu entrichten.
Spezielle Strafregisterbescheinigungen
- "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge"
- "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung"
- Strafregisterbescheinigung „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“
erfordern eine entsprechende Bestätigung der Arbeitsstelle bzw. der Organisation, die in Papierform vorgelegt werden muss und die von der Behörde eingezogen wird. Das dafür notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung bei Beantragung vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt mitzubringen ist.
Beilage zum Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Eine Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie zwecks Feststellung der Identität den ID Austria Zugang. Die Pauschalgebühr beträgt in diesem Fall 18 Euro.
(Dies gilt jedoch nicht für die speziellen Bescheinigungen, diese können nur persönlich beantragt werden.)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zuständig:
Andrea Penzinger und Magdalena Gierlinger (Bürgerservice)
Stand: Jänner 2026