Tierzuchtförderung

Ankaufsbeihilfe für Zuchtstiere:

Zuchtwertklasse II b und III a - 10 % des Ankaufspreises - jedoch höchstens € 181,68


Ankaufsbeihilfe für Eber:

Zuchtwertklasse II und III - 10 % des Ankaufspreises - jedoch höchstens € 72,67

Zuständig